Freiberufliche plus gewerbliche Tätigkeit?
Frage
Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet (Online-Shop Geschenkartikel, Kleinunternehmerregelung). Steuerlich betrachtet sind das Einnahmen aus Gewerbebetrieb? Nun möchte ich auch Texte für Websites verfassen (Einkünfte ca. 150 Euro/Monat). Gilt dies als freiberufliche Tätigkeit und muss vom Gewerbe getrennt werden - also auch zwei EÜR? Und die freiberufliche Tätigkeit extra nochmal beim Finanzamt anmelden? Dürfte ich Rechnungen der freiberuflichen Tätigkeit mit dem Briefkopf des Gewerbes stellen? Könnten die Rechnungsnummern fortlaufend geführt werden, unabhängig davon, ob die Einnahmen gewerblich oder freiberuflich sind?
Antwort
Als „Werbetexter“ üben Sie grundsätzlich eine schriftstellerische Tätigkeit aus, wenn Ihnen ein Gestaltungsspielraum zugebilligt wird (BFH v. 14.5.1958 - IV 278/56, BStBl. III 1958, 316; FG Nürnberg v. 2.7.1980 - V 193/79, EFG 1980, 599). Wenn Sie als Freiberufler aber gleichzeitig gewerbliche Einkünfte erzielen, infizieren diese die freiberuflichen Einkünfte und alles wird als gewerblich angesehen. Deshalb müssen Sie die beiden Tätigkeiten organisatorisch streng trennen. Das bedeutet eine eigene Buchführung, am besten einen eigenen Briefkopf, gesonderte Rechnungsnummern, gesonderte Konten, ggf. gesonderte Räume usw. Hier gelten sehr strenge Maßstäbe! Die Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit sollten Sie beim Finanzamt anzeigen.
Diese Ausführungen gelten nur ertragsteuerlich. Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen und die Voranmeldungen und Jahreserklärungen sind zu konsolidieren.
Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2020