Umsatzsteuerbefreit: Rentabilitätsplanung mit Netto- oder Bruttobeträgen?
Frage
Wird der Rentabilitätsplan bei einem Unternehmen, das USt-befreit ist, in Netto oder Brutto gerechnet?
Antwort
Da Sie umsatzsteuerbefreit sind, rechnen Sie bei Ihrer Rentabilitätsplanung mit den tatsächlichen Ist-Werten der Rechnungsein- und -ausgänge. Dies sind die Bruttowerte für Eingangsrechnungen und der einfache, ohne Umsatzsteuer ausgewiesene Betrag der Ausgangsrechnungen.
Quelle:
Christian Wewezow
Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V.
November 2013