Steuern im Businessplan wie aufführen?
Frage
Es geht um den Finanzplan. Ich müsste wissen, wie die Steuern im Businessplan behandelt werden. Ich würde auch gerne wissen, ob und wo das Thema Steuern im Finanzplan festgehalten wird. Nur beim Liquiditätsplan oder nur beim Rentabilitätsplan und oder bei beiden? Ich habe auch gehört, dass die Steuern gar nicht im Finanzplan auftauchen. Stimmt das? Die Daten von der Rentabilitätsvorschau müssten doch die gleichen Daten wie bei der Liquiditätsplanung sein - oder?
Antwort
In der Rentabilitätsprognose werden alle Angaben netto, also ohne Umsatzsteuer, eingestellt, da die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten ist und damit letztendlich den Gewinn nicht beeinflusst. Gewinnsteuern (Einkommensteuer, Soli, Gewerbesteuer) sind keine Betriebsausgaben und tauchen folglich in der Rentabilitätsprognose nicht auf.
Die Umsatzsteuer hat hingegen einen Einfluss auf die Liquidität (=prognostizierten Kontenstand), deswegen werden in der Liquiditätsprognose alle Angaben als Bruttoangaben gemacht. Sie müssen ebenfalls die Umsatzsteuervorauszahlungen in die Liquiditätsprognose aufnehmen, gleiches gilt für die Gewinnsteuern.
Rentabilitätsprognosen werden in der Regel von den Banken als Jahresprognosen für mindestens drei Jahre, Liquiditätsprognosen hingegen als Monatsprognosen verlangt. Für Ihren eigenen Gebrauch sollten Sie jedoch auch die Rentabilitätsprognose als Monatsprognose erstellen und nach dem Start des Unternehmens Monat für Monat die geschätzten Werte durch die tatsächlich erzielten Werte ersetzen.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Unterschiede zwischen Rentabilitätsprognose (Gewinnprognose) und Liquiditätsprognose.
Gewinnprognose | Liquiditätsprognose |
Netto-Beträge Soll-Status Abschreibungen Tilgung kein Kostenfaktor Darlehen kein Betriebserlös Einlage kein Betriebserlös Entnahme kein Kostenfaktor | Brutto-Beträge Zahlungseingang/-ausgang Investitionssumme Tilgung Zahlungszufluss Darlehen Zahlungszufluss Einlage Zahlungszufluss Entnahme Zahlungsabfluss |
Gründungszuschuss kein Betriebserlös ESF-Mittel kein Betriebserlös | Gründungszuschuss Zahlungszufluss ESF-Mittel Zahlungszufluss |
Einkommensteuer kein Kostenfaktor | Einkommensteuer Zahlungsabfluss |
QuelleE: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
März 2017