Student aus Nicht-EU-Staat: selbständig während des Studiums?
Frage
Ich bin Student aus einem Nicht-EU-Staat. Um mein Studium zu finanzieren, möchte ich manchmal Webseiten gestalten. Ich werde nicht bei einer Firma arbeiten, sondern ich möchte als Selbständiger/Freelancer arbeiten. Muss ich meine Tätigkeit noch anmelden? Oder brauche ich das nicht machen, da ich als Student in Teilzeit arbeiten darf?
Antwort
Sie können als Student aus einem Drittstaat in Deutschland 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der zuständigen Behörde (Bundesagentur für Arbeit) arbeiten. Auch eine selbstständige Tätigkeit während des Studiums ist aufenthaltsrechtlich möglich (§ 21 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz), allerdings muss die Ausländerbehörde die selbständige Tätigkeit gesondert genehmigen. Die Arbeit darf vom Umfang her nicht den Erfolg des Studiums gefährden. Sie sollte sich deshalb in den zeitlichen Grenzen der Regeln für abhängige Beschäftigung halten. Wer einen Vollzeitbetrieb starten will, wird die Genehmigung nicht bekommen. (Quelle: BMI, BAMF, DAAD)
Weitere Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten von ausländischen Studierenden finden Sie unter: www.uni-bonn.de
Darüber hinaus finden Sie unter „Existenzgründung“ auf „Make it in Germany“ weitere wichtige Informationen zu Gründungsarten, Finanzierung, Unternehmensstart etc., welche Ihnen bei Ihrem Gründungsvorhaben in Deutschland behilflich sein könnten: www.make-it-in-germany.com
Noch ein Tipp: Schauen Sie doch auch mal in der Rubrik „Studium in Deutschland und dann“, welche Möglichkeiten sich für Sie nach Ihrem Studium in Deutschland eröffnen: www.make-it-in-germany.com
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer freiberuflichen Tätigkeit.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Oktober 2016