EXIST-Gründerstipendium: Erhalten Studierende Förderung?
Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte heute ein Beratungsgespräch zwecks der EXIST-Gründerförderung. Dabei wurde mir gesagt, dass ich bei angenommener Förderung mein aktuelles Masterstudium abbrechen müsste um mich dem Vorhaben in Vollzeit zu widmen.
Ist das tatsächlich so richtig? Worauf bezieht sich dann die Förderung von 1000€ im Monat für Studierende?
Ich habe einen Mitgründer, der Absolvent ist, womit das Gründungsteam nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen würde.
Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Studierende, die sich in einem Vollzeit-Präsenz Studiengang befinden, erhalten das Stipendium für Studierende. Zur Antragstellung muss mit einer Bescheinigung des Studienbüros der Nachweis über mehr als 50 % erbrachte Studienleistung vorgelegt werden. Dieser Nachweis entfällt, wenn das Masterstudium auf einen abgeschlossenen Bachelor-Studiengang aufbaut.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: Exist-Team
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Januar 2022
Tipps der Redaktion: