EXIST-Gründerstipendium: Wie lange darf Promotion zurückliegen?
Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum EXIST-Gründerstipendium.
Ich habe verstanden, dass der Hochschulabschluss für die Förderfähigkeit maximal 5 Jahre zurückliegen darf. Es ist jedoch nicht ganz klar, ob damit reguläre Studiengänge gemeint sind oder auch Promotionen.
Mein Diplom liegt 10 Jahre zurück, ich habe in diesem Jahr meine Promotion zum Dr.-Ing. abgeschlossen. Wäre ich somit in den nächsten 5 Jahren wieder förderfähig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der letzte Hochschulabschluss, wozu auch eine Promotion zählt, darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Insofern wären Sie in diesem Sinne wieder förderfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: Exist-Team
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Dezember 2021
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