ERP-Kapital für Gründung: Personalkosten decken?
Frage
Im Zuge einer möglichen familieninternen Unternehmensnachfolge eines Einzelunternehmens (Beratungsunternehmen) möchte ich gerne nachfragen, ob mit einem ERP-Gründungsdarlehen auch anfallende Personalkosten gedeckt werden können/dürfen?
Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die KfW verfügt über drei unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer.
1. ERP-Gründerkredit Startgeld (067)
Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel darf maximal 125.000 Euro betragen. Betriebsmittel (z.B. Personalkosten) können bis maximal 50.000 Euro mitfinanziert werden.
2. ERP-Förderkredit KMU (365)
Im Rahmen der Betriebsmittel können die anfallenden Personalkosten in unbegrenzter Höhe mitfinanziert werden.
3. ERP-Kapital für Gründung (058)
Dieses Darlehensprogramm dient der Finanzierung aller Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Personalkosten können hier nicht berücksichtigt werden.
Quelle:
KfW Bankengruppe
Infocenter
Juli 2022