Hörgeräte-Akustik-Meisterin: Gründungsförderung?
Frage
Ich bin seit 2010 Handwerksmeisterin und habe seither immer als führende Kraft in meinem Handwerk als Hörgeräte-Akustik-Meisterin gearbeitet. Nun wurde ich infolge von den Corona-Auswirkungen entlassen und würde gerne doch den Schritt in die Selbständigkeit wagen, allerdings fehlen mir die finanziellen Mittel, um das Geschäft zu starten. Ich habe mitbekommen, dass Existenzgründer gerade in der jetzigen Situation eine besondere Unterstützung erhalten sollen und es würde mich sehr interessieren, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um daran beteiligt zu werden.
Antwort
Als Existenzgründerin können Sie auf ein umfangreiches Förder- und Unterstützungsinstrumentarium des Bundes und Ihres Bundeslandes zurückgreifen. Das sind vor allem die (zinsverbilligten) Förderdarlehen der KfW „ERP-Gründerkredit - StartGeld“, „ERP-Gründerkredit - Universell“ und das „ERP-Kapital für Gründung“, die Sie bei Ihrer Hausbank, genauer gesagt: bei einer Geschäftsbank Ihrer Wahl beantragen müssen.
Ich empfehle Ihnen, sich als Nächstes mit der für Ihren künftigen Geschäftssitz zuständigen Handwerkskammer in Verbindung zu setzen, um deren große Beratungs-und Informationskompetenz in Anspruch nehmen zu können. Dies auch insbesondere mit Blick auf landesspezifische und regionale Förderangebote.
Den vollständigen Überblick und Detailinformationen zu allen Förderprogrammen für Existenzgründerinnen und-gründer erhalten Sie in der Förderdatenbank Bund, Länder und EU.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
www.bmwi.de
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
November 2020