Gründer: Coronahilfen?
Frage
Ich habe im Sommer eine Hausverwaltungs-GmbH gegründet. Ich bin alleiniger Gesellschafter und durch den Lockdown light, wie durch den jetzigen Lockdown, fallen geplante Vertragsabschlüsse weg. Dadurch kann ich die Ziele meines Businessplans nicht erreichen. Habe ich Aussicht auf eine Förderung?
Antwort
Benötigen Sie eine Förderung zur Finanzierung Ihrer Betriebskosten können für Sie Förderkredite in Frage kommen. Dieses können sowohl Förderkredite vom Bund als auch Ihres Bundeslandes Rheinland-Pfalz sein. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit bei Ihrer Hausbank den ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW zu beantragen.
Eine weitere Option der Förderung stellt der „Mikrokreditfonds Deutschland“ dar. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, sodass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Unternehmer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Die Beantragung des Mikrokredits erfolgt über Mikrofinanzinstitute.
Benötigen Sie eine Unterstützung zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts, so können Sie die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beantragen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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Dezember 2020