Wohlverhaltensphase: Corona-Zuschuss beantragen?

Frage

Seit 2018 befinde ich mich mit meinem Unternehmen in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz, d.h. laut meinem Insolvenzverwalter bin ich nicht mehr in der Insolvenz. Laut Insolvenzverwalter wäre es mir möglich den Corona-Zuschuss vom Bund zu beantragen. Ist dem so? Ich bin Soloselbständige und habe keine Angestellten.

Antwort

Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Soloselbständigen, Angehörigen der Freien Berufe und kleinen Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind sowie zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise.

Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Es geht also bei der Antragstellung um die finanzielle Situation Ihres Unternehmens, nicht um die Aufwendungen für Ihren Lebensunterhalt.

Den Antrag auf die Corona-Soforthilfe des Bundes in Berlin stellen Sie online bei der Investitionsbank Berlin (IBB). Dort erfolgt die letztgültige Entscheidung über ihre Gewährung. Ich empfehle Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage auch Kontakt aufzunehmen mit der IBB (Tel. 030 / 2125-0 oder über das Kontaktformular.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
www.bmwi.de
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
April 2020