Unternehmensberatung: Niederlassung in Indien gründen?

Frage

Ich beabsichtige parallel zur Gründung einer Unternehmensberatung in Deutschland auch eine Niederlassung in Indien zu gründen. Gegenstand der Unternehmung ist die Beratung von Industrieunternehmen im Bereich Fertigung und Qualitätssicherung. Im Fokus hierbei serielle Fertigung in der Automobilindustrie. Ich habe in Indien bereits Partner, die die Niederlassung betreiben werden. Wo kann ich Informationen zur Vertragsgestaltung mit meinen zukünftigen Partnern finden? Vor allem im Bereich Investment/Profit-Share sollte der Vertrag beide Seiten absichern. Gibt es diesbezüglich Basis-Musterverträge, die ich mit Ihrer Unterstützung erstellen kann?

Antwort

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur unverbindliche Auskünfte geben können, die keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen.

Informationen zum indischen Wirtschaftsrecht (auch speziell zum Gesellschaftsrecht) finden Sie - nach kostenloser Registrierung - im Länderbericht Indien der GTAI-Reihe „Recht kompakt“.

Über Musterverträge verfügt die GTAI leider nicht. Hinsichtlich Fragen zur konkreten Vertragsgestaltung sollte anwaltliche Beratung in Betracht gezogen werden. Listen mit Adressen von in Indien tätigen Anwälten sind auf der Webseite der GTAI abrufbar.

Wir hoffen, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.

Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
www.gtai.de
Oktober 2020