Forderungsmanagement

Viele Unternehmen räumen ihren Kunden Zahlungsziele ein und werden damit zum Kreditgeber (Lieferantenkredit). Jeder zahlende Kunde trägt dazu bei, die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) Ihres Unternehmens zu sichern. Aber nicht jeder Kunde bezahlt seine Rechnung fristgerecht.

Was können Sie tun, wenn Ihre Kunden nur mit großer Verzögerung oder überhaupt nicht zahlen? Seien Sie sich zunächst im Klaren darüber, dass Sie jedem Ihrer Kunden einen Lieferantenkredit gewähren, sobald das eingeräumte Zahlungsziel ausgeschöpft oder gar überzogen wird. Sie werden damit zum Kreditgeber, der wichtige Ansprüche gegenüber seinen Schuldnern (Kunden) hat.

Versuchen Sie Zahlungsverzögerungen oder gar Forderungsausfälle durch ein systematisches Forderungsmanagement möglichst gering zu halten.

Themen

Besonderer Schutz für Bau- und Ausbauhandwerker

Durch das Forderungssicherungsgesetz stärkt Ihre Position gegenüber zahlungsunwilligen Kunden. Fordern Sie von Ihrem Kunden Abschlagszahlungen. Nach dem Gesetz (BGB § 632a) steht Ihnen eine Abschlagszahlung in der Höhe zu, in der der Kunde durch Ihre Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Der Kunde darf die Abschlagszahlung nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.

Das Forderungssicherungsgesetz (BGB § 641) stärkt auch die Stellung des Subunternehmers gegenüber Bauträgern oder Generalunternehmern. Demnach wird die Vergütung für den Bauhandwerker (Subunternehmer) bereits dann fällig, wenn die erbrachte Leistung bereits vom Bauherrn und nicht erst vom Generalunternehmer abgenommen wurde. Bauhandwerker können vorab Sicherheiten für die vereinbarte Vergütung verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Erfüllung verlangen kann oder das Werk bereits abgenommen hat. Stellt der Kunde einen Mangel fest, kann er die Zahlung der fälligen Vergütung in der Regel nur in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten verweigern. Subunternehmer aus dem Baubereich sollten sich außerdem über das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen informieren.