Zahlungsmodalitäten

Der Verkauf eines Unternehmens ist eng mit der Frage der Zahlungsmodalitäten verknüpft. Sie können ein Unternehmen gegen eine Einmalzahlung, Raten- oder Rentenzahlung verkaufen.

Nahaufnahme eines Stifts, der auf einer Rechnung liegt.

Verkauf gegen Einmalzahlung

Beim Verkauf gegen Einmalzahlung bezahlt der Käufer die gesamte Summe auf einmal. Der Verkäufer kann die Summe in ein neues Vorhaben investieren oder für seine Altersvorsorge einsetzen. Bei allen Vorteilen, die eine Einmalzahlung mit sich bringt: Liquidität, Rentabilität und Substanz des Unternehmens sollten geschont werden, um dessen Fortbestand zu sichern.

Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen

Dabei übernimmt der Verkäufer anstelle einer Bank die Finanzierungsfunktion. Der Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen ( Check: Wie­der­keh­ren­de Leis­tun­gen (PDF, 479 KB) ) ist für den Nachfolger liquiditätsschonender, so dass kein Fremdkapital in Anspruch genommen werden muss. Bei wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen Rente, Rate oder dauernder Last unterschieden.

  • Verkauf gegen Rente

    In diesem Fall wird das Unternehmen gegen eine lebenslange Rentenzahlung veräußert. Renten werden in gleichen Abständen und in gleicher Höhe an den ehemaligen Inhaber gezahlt.

  • Verkauf gegen Kaufpreisraten

    Dabei gibt der Verkäufer dem Nachfolger die Möglichkeit, den Kaufpreis nach und nach zu bezahlen. Er gibt ihm also einen Kredit und kann auf die Raten noch einen Zinsanteil hinzurechnen. Im Kaufvertrag ( Check­lis­te: Kauf­ver­trag (PDF, 2 MB) ) sollte außerdem eine Wertsicherungsklausel aufgenommen werden, um die Raten an die Lebenshaltungskosten anzupassen (Lebenshaltungskostenindex).

Ob Raten- oder Rentenzahlung für den Verkäufer und Nachfolger günstiger ist, hängt im Wesentlichen auch von den steuerlichen Auswirkungen ab. Besprechen Sie daher die sich bietenden Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Hinzu kommt, dass diese Zahlungsmodalitäten mit Unsicherheiten für den Verkäufer verbunden sind. Von daher müssen vertraglich Sicherheiten vereinbart werden, wie z.B. Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrecht mit Rückabwicklung, Schadenersatzverpflichtungen, Bürgschaften usw.

Pacht

Eigentümer, die Ihr Unternehmen zunächst verpachten, sollten die Pachthöhe nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebs bemessen. Ist die Pacht zu hoch, kann das zur Zahlungsunfähigkeit des Betriebes und damit zum Wegfall der Pachtzahlungen führen.

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