Gesetze und Verordnungen
Informieren Sie sich über die Rechtsvorschriften, die für Ihr Unternehmen und Ihre Branche relevant sind. Als Arbeitgeber müssen Sie auf außerdem Arbeitnehmerschutzgesetze im Betrieb öffentlich zugänglich machen.
Die folgenden Links erheben keinen Anspruch auf Tagesaktualität oder Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Gesetze und Verordnungen nur dann gültig sind und Anwendung finden, wenn ihre jeweils aktuelle Fassung im amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere dem Bundesgesetzblatt und dem Bundesanzeiger) veröffentlicht wurde.
Gesetze und Verordnungen (Auswahl)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
- Handelsgesetzbuch
- Telemediengesetz
- Informationspflichten beim Verbrauchervertrag (EGBGB, Artikel 246)
- Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (EGBGB, Artikel 246a)
- Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (EGBGB, Artikel 246c)
- Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO)
- Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für ausländische Existenzgründer
- Forderungssicherungsgesetz – FoSiG
Aushangpflichtige Gesetze
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerschutzgesetze im Betrieb öffentlich zugänglich machen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen. Kommt ein Unternehmen der Auflage nicht nach, drohen Geldbußen.
Welche Gesetze aushangpflichtig (z.B. am "Schwarzen Brett" oder im Intranet des Unternehmens) sind, hängt von der Branche, der konkreten Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie von dem Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, ab. Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern informieren über die aktuell aushangpflichtigen Gesetze.

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