Orientieren: Praxisbeispiele

Hier finden Sie – verfremdet, aber der Praxis entnommen – kurze Beispiele für die gängigsten Lösungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

Themen

(Direkte) stille Beteiligung

Die Spezial Produktion GmbH & Co. KG hat 150 Mitarbeiter und ist als Produktions- und Dienstleistungsunternehmen im Metall verarbeitenden Bereich tätig. Nach der Gründung und einer ersten Wachstumsphase hatte die Geschäftsführung bereits wiederholt mit der Belegschaft über eine Beteiligung diskutiert. Man wollte gute Mitarbeiter langfristig binden und auch am Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen. Aber die Schwierigkeiten, u.a. mit einer notariell beurkundungspflichtigen Übertragung von GmbH-Anteilen, schienen kaum überwindbar.

Letztlich entschied sich die Geschäftsführung für die Einführung eines Modells einer stillen Beteiligung. Diese Möglichkeit überzeugte die beiden Eigentümer und den größten Teil der Belegschaft sofort. Denn die Eigentümer müssen keine komplizierte Aufnahme neuer Gesellschafter angehen und die Mitarbeiter können von der positiven Entwicklung des Unternehmens auch finanziell profitieren. Zudem ist das Modell flexibel im Hinblick auf mögliche Änderungen der Rechtsform in der Zukunft.

Das Modell sieht eine direkte stille Beteiligung der Mitarbeiter an der Spezial Produktion GmbH & Co. KG vor. Faktisch entstehen zwischen jedem beteiligten Beschäftigten und dem Unternehmen einzelne Gesellschaftsverhältnisse, die aber – abgesehen von der Höhe der Beteiligung – alle den gleichen Inhalt haben. Die Mitarbeiter können monatlich einen Teil ihres Gehaltes auf ein Anteilskonto übertragen und damit Anteilsscheine erwerben. Die Anteilsscheine verbriefen die Rechte eines stillen Gesellschafters. Den innerbetrieblichen Rahmen des Beteiligungsmodells bilden der Gesellschaftsvertrag und eine Betriebsvereinbarung.

Beteiligungsberechtigt sind Mitarbeiter, die dem Unternehmen mindestens ein Jahr angehören und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Eine monatliche Ratenzahlung für eine Beteiligung ist möglich. Pro Jahr können minimal 100 und maximal 5.000 Euro eingezahlt werden. Es wird zudem festgelegt, dass das Mitarbeiterkapital echtes Risikokapital ist und die Verzinsung auf das Beteiligungskapital ergebnisabhängig sein soll. Zusätzlich sind besondere Zuschüsse vorgesehen, wenn Gewinne aus der Beteiligung wieder im Unternehmen angelegt werden. Bei Verlusten haften die Beschäftigten bis zur Höhe ihrer Einlage. (Teil-)Verluste können auf Verlustsonderkonten gebucht und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Die Anteilsscheine werden durch Eigenleistungen der Beschäftigten, vermögenswirksame Leistungen und Firmenzuschüsse nach § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz finanziert. Die staatliche Förderung, die attraktive Verzinsung sowie die angebotene Ratenzahlung ermöglichen auch Mitarbeitern mit geringeren Einkommen, an dem Modell teilzunehmen.

Die Konstruktion überzeugt – rund die Hälfte der Beschäftigten ist nach drei Jahren am Unternehmen beteiligt. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur geworden. Die von der Geschäftsleitung gewünschte „emotionale“ Bindung der Mitarbeiter wird aktiv durch das Beteiligungsmodell unterstützt. Zudem wird die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft durch die Einlagen der Mitarbeiter gestärkt.