Orientieren: Praxisbeispiele

Hier finden Sie – verfremdet, aber der Praxis entnommen – kurze Beispiele für die gängigsten Lösungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

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(Indirekte) stille Beteiligung über eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

Die Geschäftsführung der Nahrungsmittel GmbH mit ihren rund 400 Mitarbeitern entscheidet sich, eine indirekte stille Beteiligung für die Beschäftigten einzuführen. Die Eigentümerfamilie will eine stärkere Verankerung der Beschäftigten im Unternehmen und eine echte Beteiligung am Erfolg des Unternehmens. So kann das Know-how langfristig erhalten bleiben. Ein weiteres wesentliches Motiv bei der Einführung des Beteiligungsmodells ist es, die Vorteile des 5. Vermögensbildungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes zu nutzen.

Das Modell wird von allen Interessengruppen im Unternehmen gemeinsam entwickelt und gefördert. Die Beteiligungsgesellschaft sammelt die Einlagen der Beschäftigten und ist ihrerseits an der Nahrungsmittel GmbH beteiligt. Die Beschäftigten können sich mit mindestens 200 Euro und maximal 1.000 Euro pro Jahr am Unternehmen beteiligen.

Die Entscheidung, Anteile zu zeichnen, wird jedes Jahr von den Mitarbeitern neu getroffen. Der Gewinn oder Verlust richtet sich nach der erwirtschafteten Umsatzrendite. Bei Verlusten haften die Beschäftigten bis zur Höhe ihrer Einlage.

Das Modell nutzt die Arbeitnehmersparzulage. Um die vom Gesetzgeber ermöglichte staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, gilt für die im Unternehmen angelegten vermögenswirksamen Leistungen eine Sperrfrist von mindestens 6 Jahren. Auf die Spareinlagen wird eine Zulage von 20% bezogen auf maximal 400 Euro bezahlt, sofern individuell bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Mitarbeiter die Rückzahlung des Nennwertes verlangen.

Die Rechte und Aufgaben, die sich aus der stillen Gesellschaft ergeben, werden von einem Partnerschaftsausschuss wahrgenommen, der von den stillen Gesellschaftern gewählt wird. Der Partnerschaftsausschuss nimmt somit die Rechte der Mitarbeiterbeteiligungs-GmbH gegenüber dem Unternehmen als Gesellschafter wahr. Die Anteile der Mitarbeiterbeteiligungs-GmbH am Unternehmen betragen 20% des Eigenkapitals.

In den Jahren nach Einführung des Beteiligungsmodells profitieren die Mitarbeiter von attraktiven Ausschüttungen. Diese betragen durchschnittlich ca. 12% der Eigenkapitalrendite. Da die Einlagen das Eigenkapital erhöhen, wird die finanzielle Situation des Unternehmens gestärkt. Das verbesserte Bank-Rating wiederum führt zu günstigeren Konditionen bei der Kreditvergabe.