Kurzarbeitergeld anlässlich des Coronavirus

Unternehmen können anlässlich der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld unter erleichterten Voraussetzungen erhalten.

Kurzarbeitergeld hilft, bei schlechter Auftragslage Arbeitsplätze zu sichern. Ihre Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent). Die maximale Bezugsdauer wurde auf 24 Monate erhöht.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 10 Prozent der Beschäftigten müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Überstunden und positive Zeitguthaben müssen abgebaut worden sein (bis auf bestimmte Ausnahmen).

Die Antragstellung erfolgt bei der Arbeitsagentur vor Ort.

Die oben genannten Voraussetzungen und Angaben gelten befristet bis zum 31. März 2022.

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