Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Voraussetzung dafür, sich als Ausländer in Deutschland selbständig zu machen, ist für viele Tätigkeiten, dass ihre Ausbildung der deutschen gleichwertig ist. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe.

„Reglementiert“ bedeutet, dass der Beruf ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation nicht ausgeübt werden darf. Das gilt z.B. für das zulassungspflichtige Handwerk, Ärzte, Lehrer oder Krankenpflegepersonal. Außerdem wissen Unternehmen, die eine Bewerbung durch einen ausländischen Arbeitssuchenden auf dem Tisch haben, in der Regel nicht, wie sie ein ausländisches Zeugnis oder Zertifikat bewerten sollen. Ob Abschlüsse gleichwertig sind, muss bzw. kann überprüft werden. Mit dem Anerkennungsgesetz haben Antragsteller dabei heute deutlich bessere Chancen als noch vor wenigen Jahren.

Industrie und Handel

Für Gleichwertigkeitsprüfungen zu Ausbildungsberufen im dualen System sind vor allem die Kammern sowie die zentrale Stelle für den Bereich Industrie und Handel IHK FOSA zuständig. Wenn wesentliche Unterschiede in der Ausbildung festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, an einer Anpassungsmaßnahme (Prüfung oder Anpassungslehrgang) teilzunehmen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.

Handwerk

Ob Berufsabschlüsse gleichwertig sind, entscheidet auf Antrag die Handwerkskammer vor Ort. Wer einen Berufsabschluss vorweisen kann, der im Vergleich zur Meisterprüfung als gleichwertig eingestuft wird, kann ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig ausüben. Und wer einen Berufsabschluss hat, der dem Gesellenbrief entspricht, erhält eine Gleichwertigkeitsbescheinigung und kann damit zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Akademiker und Fachkräfte

Bei den reglementierten Berufen wie z.B. Arzt oder Krankenpfleger richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer. Im Anerkennungs-Finder finden Sie Ihre zuständige Stelle.
Der Profi-Filter bietet zudem Übersichten zu allen zuständigen Stellen nach Berufen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung