Arbeitnehmer mit Behinderung

Etwa drei Millionen Deutsche mit Behinderungen sind im erwerbsfähigen Alter. Die meisten von ihnen sind gut ausgebildet und hoch motiviert.

Ein Mann sitzt im Rollstuhl mit anderen Personen an einem Tisch in einem Seminarraum.

Viele Unternehmen stellen nicht zuletzt aus diesem Grund Menschen mit Behinderungen ein. Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind ohnehin gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Arbeitgeber unterstellen Menschen mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung häufig eine verminderte Leistungsfähigkeit. Zu Unrecht: Entscheidend für die Leistungsfähigkeit jedes Arbeitnehmers – ob behindert oder nicht – ist, ob sein Arbeitsplatz zu ihm passt oder nicht. Auf den Arbeitgeber kommen dadurch womöglich Umbaumaßnahmen zu. Das bringt zwar zunächst einen gewissen Aufwand mit sich. Allerdings können barrierefreie Gebäude oder Kennzeichnungen in Braille-Schrift auch den Zugang für weitere Kunden erweitern.

Themen

Einarbeitung

Die Probebeschäftigung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein beliebtes Instrument, um jeweils zu prüfen, ob die beruflichen Anforderungen zu den vorhandenen Fähigkeiten passen. Dabei trägt die Agentur für Arbeit für ein bis maximal drei Monate die vollen Lohnkosten.

Es erweist sich oft als vorteilhaft, alle beteiligten Mitarbeiter bei der Einstellung behinderter Kollegen einzubeziehen. Ein offener Umgang mit dem Thema Behinderung macht es leichter, individuelle und gute Lösungen für eventuelle Probleme zu finden. Wenn die Kollegen das Gefühl haben, durch den behinderten Mitarbeiter mehr Arbeitsaufwand zu bekommen, sollten Sie ein Gespräch zum Beispiel mit dem Inklusionsberater der Kammer oder mit dem zuständigen Integrationsamt bzw. Integrationsfachdienst vereinbaren. Gemeinsam mit den Experten kann man darüber nachdenken, ob und wie man Arbeitsabläufe verbessern oder welche anderen entlastenden Maßnahmen man ergreifen könnte.

In Zusammenarbeit mit Patricia Leister, Inklusionsberaterin der IHK Chemnitz