Arbeitnehmer mit Behinderung

Etwa drei Millionen Deutsche mit Behinderungen sind im erwerbsfähigen Alter. Die meisten von ihnen sind gut ausgebildet und hoch motiviert.

Ein Mann sitzt im Rollstuhl mit anderen Personen an einem Tisch in einem Seminarraum.

Viele Unternehmen stellen nicht zuletzt aus diesem Grund Menschen mit Behinderungen ein. Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind ohnehin gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Arbeitgeber unterstellen Menschen mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung häufig eine verminderte Leistungsfähigkeit. Zu Unrecht: Entscheidend für die Leistungsfähigkeit jedes Arbeitnehmers – ob behindert oder nicht – ist, ob sein Arbeitsplatz zu ihm passt oder nicht. Auf den Arbeitgeber kommen dadurch womöglich Umbaumaßnahmen zu. Das bringt zwar zunächst einen gewissen Aufwand mit sich. Allerdings können barrierefreie Gebäude oder Kennzeichnungen in Braille-Schrift auch den Zugang für weitere Kunden erweitern.

Themen

Bezahlung

Die Entlohnung des Mitarbeiters richtet sich stets nach der zu besetzenden Stelle. Existieren tarifliche Regelungen, so sind diese nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ebenso bindend. Behinderte Menschen dürfen beruflich nicht benachteiligt werden.

In Zusammenarbeit mit Patricia Leister, Inklusionsberaterin der IHK Chemnitz