Import – Dokumente
Für bestimmte Waren oder Güter sowie Länder verlangen die Behörden besondere Import-Dokumente.
Präferenznachweis Ursprungszeugnis Form A (UZ Form A)
Einige Industrieländer, so auch die EU, gewähren zahlreichen Entwicklungsländern Zollpräferenzen. Damit soll bestimmten Waren mit Ursprung in diesen Entwicklungsländern ein leichterer Zugang zum EU-Markt ermöglicht werden. Kontakt: Zoll
Präferenznachweis Warenbescheinigungen EUR.1 und A.TR
Neben den einseitigen Zollpräferenzen hat die EU mit zahlreichen Ländern bilaterale Abkommen geschlossen, d. h. der gegenseitige Austausch von in diesen Ländern hergestellten Waren ist zollbegünstigt. Im Rahmen der Zollunion EU-Türkei gilt als Präferenznachweis die Warenbescheinigung A.TR für gewerbliche EU-Waren und für gewerbliche Waren aus Drittländern, für die die Einfuhrabgaben in die EU entrichtet worden sind. Kontakt: Zoll
Überwachungsdokument
Das Überwachungsdokument dient einer besseren Beobachtung ungewöhnlicher Einfuhrentwicklungen im Bereich der genehmigungsfreien Einfuhr von Nicht-EU-Waren. Vor allem bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse sowie Eisen- und Stahlerzeugnisse aus bestimmten Ländern sind betroffen. Kontakte: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Internationale Einfuhrbescheinigung/Wareneingangsbescheinigung
Bei der Einfuhr von Waffen, Munition, Rüstungsgütern und ähnlichen Waren (auch Computern für Präzisionswerkmaschinen) kann der Einführer von seinem ausländischen Vertragspartner aufgefordert werden, ihm eine Internationale Einfuhrbescheinigung und eine Wareneingangsbescheinigung zukommen zu lassen. Die Internationale Einfuhrbescheinigung ist in der Regel Voraussetzung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung im Exportland. Mit der Wareneingangsbescheinigung wird der tatsächliche Eingang der Ware im Bestimmungsland bestätigt. Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zollanmeldung und Einfuhr
Die Zollanmeldung wird über das elektronische Verfahren ATLAS erledigt. In Einzelfällen sind Anmeldungen weiterhin auch über das sogenannte "Einheitspapier" möglich. Darüber hinaus müssen die Handelsrechnung des ausländischen Lieferanten und bei einem Warenwert über 20.000 Euro eine Zollwertanmeldung bereitgestellt werden. Kontakt: Zoll