Exportkreditgarantien

Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) stehen allen deutschen Exporteuren zur Verfügung.

Staatliche Exportkreditgarantien bieten Exporteuren und den sie finanzierenden Banken die Möglichkeit, sich gegen wirtschaftlich und politisch bedingte Forderungsausfälle abzusichern. Das Risiko des Zahlungsausfalls liegt dann nicht mehr beim Exporteur und auch nicht bei der finanzierenden Bank, sondern wird zum Großteil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.

Hermesdeckungen stehen grundsätzlich allen deutschen Exporteuren zur Verfügung, unabhängig von der der Größe des Unternehmens oder des abzusichernden Geschäfts. Maßgebliche Kriterien für die Übernahme einer Deckung sind die Förderungswürdigkeit und die risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts.

Die Absicherungsmöglichkeiten reichen von der Produktionsphase bis zur Bezahlung der letzten Tilgungsrate des finanzierten Geschäfts.

Zu den wichtigsten Produkten der staatlichen Exportkreditgarantien gehören:

  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung

    Für Exporteure geeignet, die vornehmlich Nichtinvestitionsgüter liefern und Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kunden in verschiedenen Ländern unterhalten.

  • Lieferantenkreditdeckung

    Richtet sich an Unternehmen, die eine bestimmte Lieferung und/oder Leistung ins Ausland absichern möchten. Mit der Deckung des klassischen Lieferantenkredits lassen sich sowohl politische als auch wirtschaftlich begründete Zahlungsausfälle absichern.

  • Fabrikationskreditdeckung

    Sichert das Risiko während der Fabrikation ab. In Kombination mit einer Lieferantenkreditdeckung sorgt die Fabrikationsrisikodeckung für einen umfassenden Risikoschutz – von der Fabrikation bis zur Begleichung der Forderung.

  • Finanzkreditdeckung

    Dank eines Kredits, den der Besteller von der Bank des Exporteurs erhält, kann er die Lieferung bei Erhalt gleich dem Exporteur bezahlen. Die Finanzkreditdeckung schützt Banken vor dem Risiko, dass der Darlehnsnehmer diesen Kredit nicht zurückzahlt.

    Für die Indeckungnahme seines Geschäfts muss das Unternehmen eine risikoadäquate Versicherungsprämie (Entgelt) bezahlen.

    Exporteure können im Rahmen einer unverbindlichen Voranfrage prüfen lassen, ob für ihr Geschäft eine Bundesdeckung übernommen werden kann. Auf Basis der Angaben prüfen die AGA-Firmenberater die Geschäftskonstruktion und geben Exporteuren im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs erste Hinweise, ob das Geschäft deckungsfähig ist. Die endgültige und rechtsverbindliche Entscheidung über die Deckungsfähigkeit eines Geschäfts erfolgt schließlich nach formaler Antragstellung und Prüfung durch den Bund.

Quelle: Euler Hermes Deutschland AG

Exportkreditgarantien des Bundes kommen dort zum Einsatz, wo kein entsprechendes Angebot privater Versicherungsunternehmen besteht (Subsidiaritätsprinzip). Mit dem Management der Exportkreditgarantien hat der Bund die Euler Hermes Aktiengesellschaft beauftragt.

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