Aufgabe der Selbständigkeit

Krankenversicherung

Privat versicherte Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, werden in aller Regel als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert. Ein Verbleib in der privaten Krankenversicherung scheidet damit aus. Arbeitnehmer können nur dann privat versichert bleiben, wenn ihr zukünftiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Für Selbständige, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren, führt die Aufnahme einer Beschäftigung nicht zu einer Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Auch für den Fall verminderter Erwerbsfähigkeit wird jeder Angestellte Mitglied der Deutschen Rentenversicherung. Ansprüche an die gesetzliche Versicherung, die beim Start in die Selbständigkeit ggf. verlorengegangen waren, sind spätestens nach drei Jahren Pflichtversicherung wieder voll erworben. Da die gesetzliche Versicherung aber nur eine Grundversorgung deckt, sollten Sie auch die private Versicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit dem neuen Bedarf anpassen.

Altersrente

Jeder Arbeitnehmer wird automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. Private Maßnahmen zur Alterssicherung sollten natürlich zusätzlich fortgeführt werden, sofern sie finanziell "gestemmt" werden können. Darüber hinaus gelten die Regelungen der Privat-Rente für Pflichtversicherte, die vom Staat gefördert werden.

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