Arbeitslosengeld II

Wenn Sie während Ihrer beruflichen Selbständigkeit bzw. fehlenden Einnahmen hilfebedürftig werden, besteht die Möglichkeit, aufstockend Arbeitslosengeld (ALG) II zu beantragen.

Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Bei der Prüfung ob und in welcher Höhe Ihnen das Arbeitslosengeld II zusteht, berücksichtigt das Jobcenter sowohl Ihr Einkommen als auch das der anderen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit werden die Betriebseinnahmen zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um alle erzielten Einnahmen aus der Selbständigkeit. Von den Betriebseinnahmen werden während des Bewilligungszeitraums (jeweils sechs Monate) die tatsächlich geleisteten und notwendigen Betriebsausgaben abgesetzt, die vorab vom Träger der Grundsicherung befürwortet werden sollten. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums muss bei Bedarf ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.

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