Kooperationsformen
Für Kooperationen kommen unterschiedliche Rechtsformen in Frage.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform einer Kooperation hängt von den Zielen und der Ausgestaltung der geplanten Zusammenarbeit ab. Klären Sie daher zunächst die folgenden Fragen:
- Welche Ziele hat die Kooperation?
- Wie lange soll die Kooperation dauern?
- Wie viele Kooperationspartner sollen sich an der Kooperation beteiligen?
- Mit welchem Image soll die Kooperations-Gemeinschaft gegenüber Auftraggebern, Kunden, Banken usw. auftreten?
- Welchen Einfluss sollen die Kooperationspartner auf Entscheidungen nehmen können?
- Welchen finanziellen Aufwand wollen die Partner auf sich nehmen (z.B. Kapitaleinlage)?
- Wie soll die Haftung geregelt sein?
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
Bietergemeinschaften sind sinnvoll, wenn sich verschiedene kleinere Unternehmen für einen größeren Auftrag (z.B. Bau eines Bürogebäudes) bewerben wollen. Wird der erwünschte Auftrag an die Gemeinschaft erteilt, wird aus der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Sie hat in der Regel die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), zuweilen auch einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG).
Interessengemeinschaft/Strategische Allianz
In einer strategischen Allianz verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen in unternehmensstrategisch relevanten Bereichen (z.B. Einkauf, Vertrieb, Produktion) zur Zusammenarbeit.
Gemeinsames neues Unternehmen/Joint Venture
Vor allem längerfristige Kooperationen können in der Form eines neu gegründeten Unternehmens in die Tat umgesetzt werden: als so genanntes Joint Venture. Dieses neue Unternehmen ist rechtlich selbständig. Es kann jede beliebige Rechtsform annehmen.
Genossenschaften (eG)
Die eingetragene Genossenschaft ist eine Rechtsform, die ihre Mitglieder bei ihren wirtschaftlichen Unternehmungen fördern soll. Dazu können gehören: Einkauf, Produktion/Fertigung oder Verkauf auf gemeinschaftliche Rechnung. Außerdem kann die Genossenschaft auf gemeinschaftliche Rechnung z.B. Maschinen zur gemeinschaftlichen Nutzung anschaffen.
Partnerschaftsgesellschaften (PartGG und PartG mbB)
Die Partnerschaftsgesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind Rechtsformen für Angehörige der freien Berufe, die eigenverantwortlich mit Partnern zusammen arbeiten wollen (z.B. Rechtsanwalt mit Wirtschaftsprüfer).

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