Gründer- und Unternehmerlexikon
Das Lexikon erläutert Begriffe rund um die Existenzgründung und Unternehmensführung und liefert weiterführende Informationen. Klicken Sie auf den entsprechenden Buchstaben.
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Scheinselbständigkeit
Scheinselbständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit aber der eines Arbeitnehmers entspricht. Eine Scheinselbständigkeit ist gekennzeichnet durch:
- kein eigenes Unternehmerrisiko
- keine freie Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft
- keine freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit
- nicht mehr als ein Auftraggeber
Ob Sie scheinselbständig oder tatsächlich selbständig sind, interessiert in erster Linie die Sozialversicherung. Denn: Scheinselbständige sind sozialversicherungspflichtig. Und die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen je zur Hälfte vom Scheinselbständigen selbst und seinem (Haupt-)Auftraggeber gezahlt werden. Im Zweifelsfall sollte frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
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