Coronavirus: Unterstützung für (junge) Unternehmen
Die Bundesregierung stellt weitreichende Maßnahmen zur Verfügung, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen.
Orientieren Sie sich auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit an den zehn Gründungsschritten, die wir für Sie vorbereitet haben. Von den ersten grundsätzlichen Überlegungen bis hin zum Unternehmensstart sehen Sie alle Etappen einer Gründung auf einen Blick.
Wir zeigen Ihnen, worauf es bei Ihrem Fahrplan zum eigenen Unternehmen ankommt. Nutzen Sie dazu auch die Checklisten, Tools und Übersichten des Existenzgründungsportals.
In einem Jahr in der Corona-Krise hat sich auf der Webseite der Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA) viel Expertenwissen zum Arbeiten im Homeoffice angesammelt.
Seit 3. März 2021 können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen.
Mit der Publikationsreihe „GründerZeiten“ bietet das Bundeswirtschaftsministerium praxisorientierte Tipps zur Gründung und Unternehmensführung an. Vier der insgesamt 28 Ausgaben wurden gerade aktualisiert.
Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Wirtschaftsförderungen, Unternehmensberatungen sowie weitere Expertinnen und Experten, die den Aktionstag am 21. Juni mit eigenen Veranstaltungen vor Ort unter dem Motto „Nachfolge ist weiblich!“ unterstützen möchten, sind herzlich willkommen.