Rechtsform wechseln

Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform gilt nicht für die Ewigkeit. Sie kann bei Bedarf auch gewechselt werden.

Wann sollte die Rechtsform geändert werden?

  • Ein Einzelunternehmen oder eine GbR ist stark gewachsen und/oder will neue oder risikoreichere Geschäftsfelder erschließen. Es benötigt deswegen eine Rechtsform, die die persönliche Haftung des Unternehmers reduziert (z.B. GmbH).
  • Der Partner scheidet aus einer GbR, OHG oder KG aus; die bisherige Gesellschaftsform kann nicht fortgeführt werden. Denkbar wäre ein Einzelunternehmen.
  • Ein neuer Partner oder aber ein stiller Geldgeber soll beteiligt werden. Hierfür könnte z.B. eine GmbH oder KG in Betracht kommen.
  • Die Generationenfolge steht an. Der Nachfolger des Unternehmers soll frühzeitig, zunächst aber in begrenztem Umfang, an die unternehmerische Verantwortung herangeführt werden: z.B. als Minderheits-Gesellschafter in einer GmbH. Vielleicht soll das Unternehmen auch durch Wahl einer geeigneten Rechtsform vor dem Einfluss zerstrittener, nicht geeigneter oder nicht an der Unternehmensführung beteiligter Erben geschützt werden: z.B. durch eine KG.
  • Der Börsengang steht an. Das Unternehmen muss eine börsenfähige Rechtsform annehmen: die AG.

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