Übersicht

Zum Artikel (Ein älterer Mann und eine jüngere Frau geben sich lachend über einen Schreibtisch mit Unterlagen, Handy und Tablet hinweg die Hand. Im Hintergrund Büroregale.)

Versicherungen/Vorsorge

Welche Krankenversicherung und welche Altersvorsorge kommen für beruflich Selbständige in Frage? Die Antwort darauf ist nicht nur für Ihre persönliche Absicherung, sondern auch für Ihre Finanz- und Liquiditätsplanung wichtig. Darüber hinaus müssen Sie notwendige betriebliche Versicherungen abschließen, um sich gegen Kosten durch Schäden im Betrieb oder auch durch Ansprüche Dritter zu wappnen.

  • Altersvorsorge

    Beginnen Sie bereits in der Gründungsphase mit der Planung Ihrer Altersvorsorge. Und beachten Sie: Bestimmte Berufsgruppen müssen sich in jedem Fall bei der gesetzlichen Rentenversicherung absichern.

  • Arbeitslosenversicherung für Selbständige

    Den Antrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragen.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung/Erwerbsminderungsrente

    Informieren Sie sich frühzeitig über die Angebote der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der gesetzlichen Rente wegen Erwerbsminderung.

  • Betriebliche Versicherungen

    Versuchen Sie festzustellen, für welche Schadensfälle Sie tatsächlich eine Versicherung benötigen.

  • Krankenversicherung

    Sie haben die Wahl: Entweder Sie bleiben Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Sie wechseln zu einer privaten Krankenversicherung. Informieren Sie sich in jedem Fall vorab über die möglichen Folgen.

  • Künstlersozialkasse

    Selbständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) renten-, kranken- und pflegeversichert.

  • Berufsständische Versorgungswerke

    Angehörige der verkammerten freien Berufe müssen sich in berufsständischen Versorgungswerken versichern.

  • Unfallversicherung

    Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Selbständiger müssen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.