Handelsregister

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Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem alle Kaufleute mit ihren Unternehmensdaten aufgeführt sind. Es kann von allen Interessierten im Internet eingesehen werden. Geführt wird es von den Amtsgerichten (Registergerichte).

Aufgabe des Handelsregisters ist es, die Öffentlichkeit über die eingetragenen Unternehmen zu informieren. Die Informationen sind verbindlich und tragen insofern zur Rechtssicherheit (z.B. bei Vertragsabschlüssen) im Geschäftsverkehr bei. Veröffentlicht werden u.a. folgende Informationen:

  • Firma (Name des Unternehmens)
  • Rechtsform
  • Unternehmenssitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Geschäftsführung
  • Prokura
  • Art der Vertretungsberechtigung
  • Stamm- bzw. Grundkapital, Kommanditkapital

Die Anmeldung zum Handelsregister muss notariell beglaubigt werden. Ab dem 1. August 2022 können Handelsregisteranmeldungen ebenfalls im Online-Verfahren beglaubigt werden. Dies gilt nicht nur für die GmbH, sondern auch für alle anderen Unternehmensformen wie beispielsweise AG, eK, OHG oder KG. Dabei beschränkt sich das Online-Verfahren nicht nur auf die Beglaubigung der Anmeldung der Gesellschaft, sondern kann auch bei der Anmeldung von Änderungen hinsichtlich der vorstehenden aufgelisteten Informationen genutzt werden. Der Notar reicht die Anmeldung zum Handelsregister ein.

Folgende Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden:

Folgende Unternehmen können, müssen aber nicht im Handelsregister eintragen werden:

Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen (Kleingewerbe). Mit dem Eintrag im Handelsregister werden sie zum Kaufmann. Grundlage für ihre Geschäfte ist dann das Handelsgesetzbuch (HGB) und nicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach unterliegen sie beispielsweise der gesetzlichen Buchführung (doppelte Buchführung inkl. Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung) oder erweiterten Sorgfaltspflichten beim Kauf von Waren.

Folgende Unternehmen werden nicht im Handelsregister eingetragen:

Angehörige der Freien Berufe werden nicht im Handelsregister eingetragen. Dies gilt für einzelne Selbständige genauso wie für Freiberufler, die sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen. Freiberufler, die eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, werden im Partnerschaftsregister, das ebenfalls bei den Amtsgerichten geführt wird, eingetragen.

Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen:

  • Abteilung A für
    - Einzelunternehmen (Kaufleute)
    - Offene Handelsgesellschaften (OHG)
    - Kommanditgesellschaften
  • Abteilung B für
    - Kapitalgesellschaften (AG, GmbH / UG)

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