Genehmigungen
Für einige Gewerbe brauchen Sie besondere Genehmigungen, Zulassungen oder Qualifikationsnachweise.
Handwerk
Handwerke, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind, sind meisterpflichtig.
Industrie
Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden.
Einzelhandel
Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundenachweise notwendig (Milch, Arzneimittel usw.).
Gaststätten und Hotels
Erforderlich ist eine Erlaubnis, die Sie nach einer (eintägigen) Unterweisung bei der zuständigen IHK vom Gewerbeamt erhalten.
Bewachungsgewerbe
Voraussetzung für die vom Gewerbeamt zu erteilende Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, erforderliche Mittel oder Sicherheiten und eine 80-stündige Unterrichtung durch die IHK.
Verkehrsgewerbe
Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig. Die Konzessionen erteilt das zuständige Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium.
Reisegewerbe
Dazu zählen Gewerbetreibende, die keine feste Betriebsstätte haben. Eine erforderliche Reisegewerbekarte stellt das zuständige Gewerbeamt aus.
Weitere Gewerbe
Für eine Reihe weiterer Gewerbezweige ist ebenfalls eine besondere Erlaubnis erforderlich. Dazu gehören:
- das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, Veranstaltungen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit, Spielhallen
- Immobilienmakler, Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer
- Versteigerer
- Pfandvermittler und Pfandverleiher
- Fahrschulen
- Güterkraftverkehr usw.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Eröffnung Ihres Betriebs beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, ob Ihre Betriebsräume und Anlagen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Gewerbeaufsichtsämter - je nach Bundesland auch Amt für Arbeitsschutz oder Staatliches Umweltamt - beaufsichtigen erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Gewerbe während der gesamten Betriebsdauer auf Einhaltung der für das entsprechende Gewerbe geltenden Vorschriften und Pflichten des Arbeits-, Umwelt und Verbraucherschutzes.
Nutzungsänderung von Räumen
Wenn Sie Räume, die bisher anders genutzt waren, künftig als Ihre Betriebsräume nutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Die Planung gewerblicher Um- und Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über betriebsstättenspezifische Vorschriften (Bauordnungsrecht, Brandschutz, Immissionsschutz usw.).
Zeit einplanen
Unterschätzen Sie die Anzahl notwendiger Genehmigungen und den damit verbundenen Aufwand nicht. Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Formalitäten, damit sich Ihre Existenzgründung wegen fehlender Genehmigungen nicht verzögert.

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