Tipps zur Antragstellung
Wie beantrage ich öffentliche Förderdarlehen des Bundes?
Mit den öffentlichen Förderdarlehen des Bundes wie dem "ERP-Kapital für Gründung" und dem ERP-Gründerkredit können Sie Sachanlagen und/oder Warenlager und/oder Betriebsmittel finanzieren. Bei Sachanlagen handelt es sich um Anlagevermögen. Finanziert werden z.B. Geschäfts- und Betriebsausstattung, Erwerb von Immobilien.
Wann stelle ich den Antrag?
Den Antrag müssen Sie vor Beginn des Vorhabens bzw. bevor Sie die Investition tätigen, stellen. Unterschreiben Sie daher keinen Kaufvertrag, bestellen Sie keine Waren und geben Sie keine Leistungen in Auftrag, bevor die Finanzierung gesichert ist. Die reine Anmeldung des Gewerbes steht der Förderung nicht im Wege.
Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen.
Und: Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wo stelle ich den Antrag?
Immer bei Ihrer Hausbank, also der Bank, Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank, bei der Sie Ihr Konto führen bzw. Ihr Geschäftskonto einrichten möchten.
Wer füllt das Antragsformular aus?
Der Antrag sollte idealerweise immer gemeinsam von Ihnen und Ihrem Kreditberater ausgefüllt werden.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
- Businessplan
- Umsatz- und Ertragsvorschau
- Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre
- Vermögens- und Schuldenaufstellung
- tabellarischer Lebenslauf
- Investitionsplan
- Übersicht über Ihre Sicherheiten, dazu zählen z.B. Grundstücke, Immobilien, Kfz, Maschinen, Über den Wert bzw. die Werthaltigkeit der von Ihnen eingebrachten Sicherheiten, entscheidet Ihre Hausbank.
- Liquiditätsplan auf Monatsbasis für zwei Jahre.
- Bei einer Unternehmensnachfolge sollten Sie die Bilanzen der letzten zwei Jahre sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mitbringen.
Was geschieht mit den Unterlagen?
Ihre Hausbank führt eine erste Kreditprüfung durch und entscheidet, ob sie den Antrag an die KfW weiterleitet, ob sie Ihr Vorhaben durch ein eigenes Bankdarlehen finanzieren möchte oder ob sie das Finanzierungsvorhaben insgesamt ablehnt. Die Hausbank ist nicht verpflichtet, Ihren Antrag an die KfW weiterzuleiten! Entscheidet die Hausbank, Ihren Antrag an die KfW weiterzuleiten, erfolgt dort eine zweite Prüfung, die in der Regel zwei bis drei Wochen dauert. Das Ergebnis wird der Hausbank mitgeteilt.
Auf welche Weise erhalte ich die Förderung?
Bei einem positivem Bescheid, steht Ihren Investitionen nichts mehr im Wege. Allerdings ist die Verwendung der Förderung zweckgebunden. Sie müssen Ihrer Hausbank daher die Rechnung bzw. den Auftrag für die geplanten Investitionen vorlegen. Die entsprechende Summe wird dann auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.
Das sollten Sie wissen:
Einige Förderdarlehen sind mit einer so genannten Haftungsfreistellung durch die KfW ausgestattet. Dazu gehört der ERP-Gründerkredit – StartGeld (bis zu 3 Jahre nach Gründung) mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung.
Beratung
Nutzen Sie in jedem Fall auch die vielfältigen Beratungsangebote. Eine telefonische Erstberatung bieten an:
BMWK-Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung
Tel.: 030-340 60 65 60
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 UhrBMWK-Finanzierungshotline
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 UhrInfocenter der KfW Bankengruppe
Tel.: 0800 539-9001 (kostenlos)
Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 UhrFörderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Tel.: 0800 2623-008 (kostenfrei)
- Erkundigen Sie sich auch nach Programmen Ihres Bundeslandes beim zuständigen Wirtschaftsministerium und/oder der Investitionsbank.

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