Mitarbeiterbeteiligung

Das mit Abstand am weitesten verbreitete Modell der Mitarbeiterbeteiligung ist die Gewinnbeteiligung. Voraussetzung für den Erfolg ist die Wahl des geeigneten Beteiligungsmodells. Es muss der spezifischen Unternehmenssituation und den Bedürfnissen der Mitarbeiter entsprechen.

Beteiligungsbeispiele:

Stille Beteiligung

Mitarbeiter werden stille Gesellschafter; juristisch Fremdkapital; Recht auf Gewinnbeteiligung und Kontrolle und Einsicht über die Ertragslage des Unternehmens: Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden.

Vorteil: Hohe Vertragsfreiheit; Gewinnanteile sind gewinnmindernde Betriebsausgaben, Verbesserung der Kapitalstruktur, günstigeres Rating nach Basel II, Rendite ist für Mitarbeiter Einkommen aus Kapitalvermögen somit steuer- und sozialabgabenfrei.

Nachteil: Typisch stille Beteiligung ohne Verlustbeteiligung stellt kein wirtschaftliches Eigenkapital aus Sicht des Kreditgewerbes dar.

GmbH-Beteiligung

GmbH-Unternehmen bieten den leitenden Mitarbeitern an, GmbH-Anteile zu zeichnen. Die Manager verzichten auf die Auszahlung eines Teils ihrer Bezüge, zum Beispiel auf die Gewinntantieme. Das Unternehmen verbucht dieses Geld auf eigens angelegten Kapitalkonten des leitenden Angestellten, bis der Nominalwert der Stammeinlage erreicht ist.

Vorteil: Die Firma besorgt sich auf diesem Weg langfristiges Eigenkapital; belohnt damit Leistung und bindet die kreativen Köpfe. Da es sich um echtes Beteiligungskapital handelt, fällt keine Gewerbesteuer an. Als GmbH-Anteilseigner haben Manager Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Nachteil: Der Kreis der Führungskräfte, die mit einer Beteiligungsofferte rechnen dürfen, ist eng begrenzt.

Mitarbeiterdarlehen

Mitarbeiter erhalten für ein Darlehen eine feste oder erfolgsabhängige Verzinsung; Absicherung durch Bankbürgschaft oder Versicherung: keine Kontrollrechte; keine Verlustbeteiligung, Gewinnanteil möglich. Einstiegsmodell in die Mitarbeiterbeteiligung.

Vorteil: Optimale Sicherheit für Mitarbeiter, hohe Vertragsfreiheit.

Nachteil: Bankbürgschaftspflicht oder privatrechtliche Versicherung nötig; kaum Motivationseffekt; Keine Verbesserung des Verhältnisses zwischen Fremd- und Eigenkapital.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. AGP

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