Haftungsfreistellung
Wer im unternehmerischen Leben eine Art Schuldverhältnis eingeht, muss generell für seine Schuld einstehen: Er haftet für seine Schuld.
Wer also einen Kredit aufnimmt, muss ihn auf jeden Fall wie vereinbart zurückbezahlen oder seiner Bank - wenn er nicht zahlen kann - zumindest seine Sicherheiten überlassen.
Förderkredite und Haftung
Förderkredite müssen immer bei der Hausbank beantragt werden. Diese leiht (wenn der Kredit bewilligt wird) die Fördersumme bei der Förderbank (z.B. KfW) und verleiht die Summe ihrerseits an den Gründer. Der Kreditnehmer, dem die Hausbank ein bewilligtes Förderprogrammdarlehen auszahlt, haftet der Hausbank gegenüber für die gesamte Kreditsumme. Die Hausbank wiederum haftet ihrerseits dem Geldgeber (KfW) gegenüber - ebenfalls für den gesamten Darlehensbetrag.
Haftung der Hausbank reduziert
Diese Haftung kann reduziert werden. Allerdings nicht für den Kreditnehmer, sondern für die Hausbank. Nimmt ein Kreditnehmer bspw. den ERP-Gründerkredit - StartGeld in Anspruch ist damit für die Hausbank eine 80-prozentige Haftungsfreistellung verbunden. Zweck dieser Haftungsfreistellung ist es, Banken und Sparkassen zu "motivieren", Gründern und Unternehmen mit geringen Sicherheiten dennoch Kredite zu gewähren, indem die Förderbank das Risiko mit ihnen teilt.
Keine Auswirkungen für den Kreditnehmer
Für den Kreditnehmer hat die Haftungsfreistellung keine unmittelbaren Auswirkungen. Ausnahme: Er muss in der Regel einen geringfügigen Zinsaufschlag in Kauf nehmen. Die Haftungsfreistellung ist kein genereller Ersatz für Sicherheiten. Im Insolvenzfall werden die Sicherheiten des Kreditnehmers herangezogen. Der Erlös wird - je nach dem Prozentanteil der Haftung - zwischen Hausbank und Fördergeber aufgeteilt.

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