Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Eine Existenzgründung kann womöglich die richtige Entscheidung sein, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
Wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, stehen Gründerinnen und Gründern aus der Arbeitslosigkeit alle öffentlichen Förderprogramme zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es für sie spezielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit: Dazu gehören der Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger und das Einstiegsgeld für ALG-II-Empfänger.
Nicht aus der Not heraus
Nicht jeder, der sich beruflich selbständig machen möchte, ist dafür geeignet. Überlegen Sie, ob der Wunsch, sich selbständig zu machen, tatsächlich aus eigenem Antrieb geschieht. Haben Sie zum Beispiel bereits während Ihrer Berufstätigkeit an einer Geschäftsidee gefeilt und mit dem Gedanken gespielt, ein eigenes Unternehmen zu gründen? Diese und weitere Fragen können Sie anhand unserer Übersicht: Gründung aus der Arbeitslosigkeit (PDF, 31 KB) klären.
Beratung nutzen
Bei der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens können Sie sich auch von Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatern helfen lassen. Diese Beratungsleistungen sind kostenpflichtig. Eine Reihe von Bundesländern bietet daher einen Zuschuss zu den Beratungskosten oder kostenfreie Beratungsleistungen an. Bevor Sie eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen, nutzen Sie bitte zunächst die kostenfreien Beratungsangebote, die es in Ihrem Bundesland bzw. Ihrer Kommune oder Region gibt. Die Adressen finden Sie im Gründerportal Ihres Bundeslandes.

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