Höhe des Kaufpreises
In der Höhe des Kaufpreises liegt häufig ein Grund für Differenzen zwischen dem Altinhaber und dem Unternehmensnachfolger.
Der Nachfolger möchte natürlich einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen. Der Unternehmer dagegen überschätzt häufig den Wert seines Unternehmens. Das ist nachvollziehbar und verständlich, da er in das Unternehmen über viele Jahre hinweg Zeit, Geld und Arbeit investiert hat. Ein überhöhter Kaufpreis und den damit verbundenen Finanzierungskosten birgt allerdings die Gefahr, dass sich der Nachfolger wirtschaftlich übernimmt.
Unternehmenswert ermitteln
Die Ermittlung des Unternehmenswertes und -preises im Rahmen einer Unternehmensnachfolge ist keine Kleinigkeit und muss sehr sorgfältig und für alle Beteiligten nachvollziehbar vonstattengehen. Von daher sollte frühzeitig ein Berater der Kammer, ein Unternehmensberater, ein Wirtschaftsprüfer und/oder ein kompetenter Makler hinzugezogen werden. Um den Einstieg in die Verhandlung zu erleichtern, gehen beide von einer Verhandlungsbasis aus. Diese lässt sich über verschiedene Wege ermitteln:
Vergleichswertverfahren: Was kosten die anderen?
In Branchen, in denen Unternehmensübertragungen vergleichbarer Unternehmen häufig sind z.B. freiberufliche Praxen, Gastronomie-Betriebe, Brauereien, Reinigungen usw., werden als Verhandlungsbasis meist die Preise bisheriger Transaktionen herangezogen. Die Daten werden dabei von branchengleichen Unternehmen herangezogen, die ähnliche oder fast deckungsgleiche Kennziffern aufweisen.
- Unternehmensgröße
- Zusammensetzung der Vermögensbestandteile und der Kapitalstruktur
- Rechtsform
- Kundenstruktur bzw. Lieferantenkreis
- Qualifikation und Gehaltsniveau der Mitarbeiter
- Diversifikationsgrad
- potenziellem Käuferkreis
- Region
Je nach Branche werden zum Teil auch nur wenige oder Teilgrößen genutzt, die in dem jeweiligen Markt als besonders dominant oder stabil angesehen werden. Dazu zählen beispielsweise mengenmäßige Angaben wie Hektoliter, Quadratmeter, Konzessionen, Filialen usw. oder auch geldwerte Bezugsgrößen wie Umsatz oder Rohgewinn. Die Daten können über die entsprechenden Verbände, Kammern oder spezialisierte Unternehmensberater ermittelt werden. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen ist die Preisermittlung über Vergleichsdaten üblich.
Ertragswertmethode: „Wie viel Gewinn erwirtschaftet das Unternehmen in Zukunft?“
Durch langjährige Anwendung bei der Bewertung von Unternehmen ist dieses Verfahren auch durch die Rechtsprechung anerkannt. Im Vordergrund steht die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens. Die Kernfrage ist: Wie hoch darf der Kaufpreis sein, damit der erwirtschaftete Gewinn eine angemessene Verzinsung darstellt? Entscheidend ist also die zukünftige Ertragskraft (i.d.R. für die folgenden fünf Jahre) einer Unternehmung, damit der Nachfolger aus den Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderlichen Investitionen, sondern auch seine Zins- und Tilgungszahlungen (Kapitaldienst) aus dem Kauf der Unternehmung finanzieren kann.
Bewertungen in Deutschland basieren häufig auf dem Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1), den das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelt hat. Danach ergibt sich der Unternehmenswert aus den finanziellen Erträgen, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden. Auf welche Weise insbesondere kleine und mittlere Unternehmen den IDW S 1 Standard anwenden können, erläutern die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und das IDW in „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zu den Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen“.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Für die steuerliche Bewertung, zum Beispiel für Erbschaft und Schenkungssteuerzwecke, greift das vereinfachte Ertragswertverfahren im Sinne des Bewertungsgesetzes (BewG). Dabei werden zunächst die nicht betriebsnotwendigen Vermögensteile (z.B. stillgelegte Anlagen, Wertpapiere, Wohngebäude) herausgelöst und mit dem Verkehrswert bewertet und später zum Ertragswert addiert. Dieser Ertragswert wird im zweiten Schritt auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Vermögens ermittelt. Grundlage ist der Durchschnittsertrag der vergangenen drei Jahre. Der so ermittelte Durchschnittsertrag wird mit einem Zinssatz kapitalisiert (verzinst).
Variante der Ertragswertmethode: Bewertungsverfahren nach dem AWH-Standard
Um den besonderen Gegebenheiten kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe Rechnung zu tragen, hat die Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) in Anlehnung an die Ertragswertmethode ein Bewertungsverfahren entwickelt, das insbesondere folgende Besonderheiten berücksichtigt:
- die starke Beeinflussung der Ertragslage durch die Inhaberpersönlichkeit
- die finanziellen Gestaltungsoptionen durch Haftungsverflechtung von Privat- und Betriebsvermögen
- die mangelnden betriebswirtschaftlichen Planungsmethoden
- das begrenzte Budget für den Bewertungsaufwand
Variante der Ertragswertmethode: Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF-Methode)
Sie wird vor allem bei größeren (börsennotierten Gesellschaften) angewandt. Sie ist als Argumentationshilfe und für Entscheidungen geeignet, weniger jedoch für Schiedswerte. Im Unterschied zum Ertragswertverfahren werden hier nicht die zukünftigen Gewinne, sondern der zukünftige abgezinste Cash-Flow zu Grunde gelegt. Der Cash-Flow zeigt an, wie viel eigen erwirtschaftetes Geld dem Unternehmen für Investitionen, Kredittilgung, Steuern, Ausgleich von Liquiditätsengpässen usw. zur Verfügung steht. Für die Berechnung des Cash-Flows gibt es unterschiedliche Verfahren. Er kann sich beispielsweise aus der Gewinn-und Verlust-Rechnung ergeben und ist, vereinfacht gesagt, die Differenz zwischen unternehmensbezogenen Einnahmen und unternehmensbezogenen Ausgaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Substanzwertmethode: Der Wert einzelner Vermögensgegenstände
Das Substanzwertverfahren spielt bei der Unternehmensbewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht kaum eine Rolle. Für steuerliche Zwecke stellt der Wert, der nach diesem Verfahren ermittelt wird, stets den Mindestwert dar. Außerdem hat die Substanz Bedeutung für die Besicherung von Bankdarlehen. Beim Substanzwert handelt es sich um die Summe aller Vermögensgegenstände im Unternehmen abzüglich der Schulden. Dabei wird betriebsnotwendiges Vermögen mit den Wiederbeschaffungskosten bewertet und nicht betriebsnotwendiges Vermögen mit dem zu erzielenden Veräußerungspreis. Maßgeblich ist der Markt- und nicht der Bilanzwert.
Fazit
Es gibt zwar eine Reihe von Methoden, um den Wert von Unternehmen zu ermitteln, es gibt aber kein für alle Unternehmen und Branchen einheitliches Verfahren. Wann welches Bewertungsverfahren angewendet werden soll, hängt vom Bewertungszweck, der Unternehmensgröße und vom vorhandenen Datenmaterial ab. Welche Bewertungsmethode letztlich im konkreten Fall angewandt wird, entscheidet letztlich der Markt. Die Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, berufsständischen Kammern und Branchenverbände informieren mit Kennzahlen und Hinweisen über branchenübliche Verfahren.
FAQ zur Unternehmensnachfolge
Im BMWK-Expertenforum finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten aus der Praxis rund um das Thema Unternehmensnachfolge.

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