Beratung vor und nach der Übernahme
Eine Unternehmensnachfolge ist keine Kleinigkeit. Die vielen unterschiedlichen Detailfragen sollten Sie mit Hilfe fachlich versierter Beraterinnen und Berater beantworten - nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse Ihrer zukünftigen Mitarbeiter.
Klären Sie vor allem die folgenden Fragen:
- Wie gestalten Sie den Übernahmevertrag (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag)?
- Wie sehen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen aus?
- Wie sehen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Übernahme der Haftung für (Alt-) Verbindlichkeiten aus?
- Wie sehen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Übernahme der Haftung für betriebsbedingte Steuern aus?
- Wie sehen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Übernahme für Garantie- und Gewährleistungen aus?
- Wie lässt sich ein realistischer Unternehmenswert und -preis ermitteln?
- Wie kann der Kaufpreis finanziert werden?
- Wie sollte die Übergabephase gestaltet werden?
Typische Nachfolge-Probleme
Höhe des Kaufpreises ist nicht angemessen
Lassen Sie das Kaufpreisangebot in jedem Fall von externen Gutachtern (u.a. Fachverband, Kammer, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) prüfen.
Finanzierung und Businessplan nicht gründlich vorbereitet
Werden hier die Weichen falsch gestellt, gefährdet dies das gesamte Unternehmen. Insofern muss so früh wie möglich kompetente Beratung einbezogen werden.
Beratung für jeden Fall
Stellen Sie sich Ihren persönlichen Beraterpool zusammen. Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern begleiten Betriebsübernahmen. Klären Sie mit Hilfe der zuständigen Kammer vor Ort zuerst allgemeine Fragen zu Ihren Nachfolgeplänen, bevor Sie spezialisierte und kostenpflichtige Beraterinnen oder Berater aufsuchen. Deren Adressen finden Sie bei den zuständigen Verbänden und Kammern sowie über Beraterbörsen:
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): Rechtsanwaltsregister
- Deutscher Anwaltverein (DAV): Deutsche Anwaltauskunft
- Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
- Deutscher Steuerberaterverband (DStV)
- Bundesnotarkammer (BnotK)
- Deutscher Notarverein (DnotV)
- Wirtschaftsprüferkammer
- Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e. V. (BDU)
- Verband beratender Ingenieure e. V. (VBI)
- bundesweite gründerinnenagentur (bga)
- RKW-Beraterdatenbank
Beziehen Sie frühzeitig eine Beraterin oder einen Berater Ihres Vertrauens mit ein, der Sie während des gesamten Übernahmeprozesses begleitet und Ihnen auch danach zur Verfügung steht. Informieren Sie sich vorab über die Möglichkeit einer Beratungsförderung, über die Gestaltung des Beratungsvertrags sowie weitere Fragen zum Thema Beratung.
Nach den Kosten fragen
Scheuen Sie sich nicht, vor der Inanspruchnahme anwaltlicher, notarieller oder steuerlicher Beratung nach den entstehenden Kosten zu fragen. Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind detailliert in dem Gerichtsund Notarkostengesetz bestimmt. Steuerberaterhonorare sind in der Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt. In Nachfolgeangelegenheiten können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater auch schriftliche Honorarvereinbarungen treffen. Das notarielle Kostenrecht hat den Vorteil, dass die Beratung einschließlich des (Vertrags-)Entwurfs in der Beurkundungsgebühr enthalten ist, unabhängig vom Aufwand und der Anzahl der Besprechungstermine.
Achten Sie auch auf die Seriosität der Berater.

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