Beratungsförderung

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Bei der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens und Ihrer ersten unternehmerischen Schritten können Sie sich von Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatern helfen lassen. Diese Beratungsleistungen können gefördert werden.

Vor der Gründung:

Individuelle Beratungsgespräche helfen Ihnen dabei, alle Fragen rund um den Businessplan und die Gründung insgesamt zu klären. Die Bundesländer bieten daher entweder einen Zuschuss zu den Beratungskosten oder kostenfreie Beratung für Gründerinnen und Gründer an.

Nach der Gründung:

Sowohl jungen als auch etablierten Unternehmen steht das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zur Verfügung. Es richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen sowie Beratungen zur Unternehmenssicherung.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Eine Reihe von Bundesländern bietet einen Zuschuss zu den Beratungskosten für Existenzgründer und Unternehmer an

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