"Als Dienstleister, dessen Dienstleistung der Dienstleistungsrichtlinie unterfällt, haben Sie die Möglichkeit, Einheitliche Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen. Einheitliche Ansprechpartner werden für Sie als Verfahrenslotse tätig, wickeln die zur Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten ab und ersetzen somit viele Behördengänge. Die konkrete Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner liegt bei den Bundesländern.
Näheres erfahren Sie unter www.einheitlicher-ansprechpartner-deutschland.de
Für die Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie sich an folgenden Schritten orientieren:
Gewerbe
Erkundigen Sie sich zunächst, ob Sie eine Erlaubnis oder Genehmigung benötigen bzw. eine Fachkundeprüfung ablegen müssen. Auskünfte erteilt die Industrie- und Handelskammer.
Planen Sie eine handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeit, müssen Sie sich in die Handwerksrolle oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer eintragen lassen.
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, melden Sie Ihr Vorhaben beim Gewerbeamt an. Das Gewerbeamt informiert alle weiteren Behörden und Institutionen, wie bspw. das Finanzamt, das Ordnungsamt, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.
Freiberufliche Tätigkeit
Als Freiberufler melden Sie Ihre Tätigkeit spätestens vier Wochen nach Aufnahme Ihrer Gründung beim Finanzamt an und beantragen eine Steuernummer.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen, da dies u.a. steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen hat. Im Zweifelsfall entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt darüber, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder nicht.
Quelle und weitere Informationen:
BMWi-Existenzgründungsportal
BMWi-GründerZeiten
BMWi-Starthilfe
Einzelhandelsunternehmen beschaffen Güter, die sie in der Regel nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren), von anderen Marktteilnehmern (z.B. Großhändlern) und verkaufen diese an private Haushalte. Zu den Leistungen des Einzelhandels zählen u.a. der Warentransport, die Lagerhaltung und der Verkauf mit ggf. persönlicher Beratung.
Zu den Betriebsformen bzw. Betriebstypen im Einzelhandel gehören insbesondere traditionelle Fachgeschäfte, Kauf- und Warenhäuser, Supermärkte, Fachmärkte, Selbstbedienungswarenhäuser, Discounter, Convenience-Stores, Verbrauchermärkte und der Versandhandel ..."








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