Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Versicherungen / Vorsorge

Das unternehmerische Risiko, das Sie als Selbständige oder Selbständiger tragen, kann niemand versichern. Sie können aber vorsorgen: gegen Schäden, die die Arbeit in Ihrem Unternehmen beeinträchtigen würden. Genauso wichtig sind Ihre persönliche Absicherung gegen Krankheit und Ihre Altersvorsorge.

Betriebliche Versicherungen

Hier geht es um Schäden, die z.B. durch Diebstahl, Wasserrohrbruch oder Fahrlässigkeit entstehen können. Sie können schlimmstenfalls dazu führen, dass Sie schließen müssen, wenn Ihr Betrieb still steht und Sie die finanziellen Folgen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Zu den betrieblichen Versicherungen gehört außerdem die soziale Absicherung Ihrer Mitarbeiter.

Persönliche Versicherungen

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Gerade in den ersten Jahren nach der Betriebsgründung ist Ihr Unternehmen besonders von Ihrer Arbeitsfähigkeit abhängig. Sie "dürfen" nicht krank werden und ausfallen, könnten aber. Eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit sollte nicht zwangsläufig zur Geschäftsaufgabe führen. Die Absicherung gegen die höchsten Risiken ist daher ganz besonders wichtig. Und möglich. Beginnen Sie außerdem frühzeitig damit, für Ihren Ruhestand vorzusorgen.

Die größten Risiken absichern

Überlegen Sie, welches Risiko Sie tatsächlich unbedingt versichern müssen. Achten Sie gerade in den ersten Jahren darauf, dass die Beitragszahlungen Ihre Liquidität nicht zu sehr strapazieren.

Die richtigen Versicherungsanbieter finden

Durch das vielfältige Angebot von Versicherungsanbietern mit ihren unterschiedlichen Leistungen haben Existenzgründer die Qual der Wahl. Informationen bieten hier beispielsweise Unternehmer aus der gleichen Branche oder aus Arbeitskreisen. Unabhängige Institutionen wie der Deutsche Versicherungs-Schutzverband (DVS) helfen bei der Auswahl geeigneter Versicherungsunternehmen.

Vorsicht bei langfristigen Verträgen

Um flexibel zu bleiben, ist der Abschluss kurzfristiger Verträge sinnvoll: am besten durch Jahresverträge mit der Option auf Verlängerung, wenn nicht vor Vertragsende gekündigt wird.

Antragstellung und Zahlungsweise

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung muss bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt werden.


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