Überwachen Sie Ihre Versicherungspolicen
Prüfen Sie mindestens einmal jährlich Ihre Verträge, ob sie noch den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen.
Vermeiden sie Unterversicherung
Unterversicherung bedeutet, dass ein Schaden nur in Höhe der Versicherungssumme ersetzt wird, nicht aber in Höhe des tatsächlichen Wertes. Die richtige Ermittlung der Versicherungssummen macht immer wieder Schwierigkeiten. Sie müssen bei Sachversicherungen (Feuer, Betriebsunterbrechung, Einbruchdiebstahl) so vorgehen als müssten sie alles, was sich in Ihrem Betrieb befindet, am Schadenstag neu anschaffen.
Beachten Sie "Gefahrstandspflicht"
Die Beschreibung des versicherten Risikos und der Gefahrumstände ist wichtiger Bestandteil Ihres Vertrages und Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Betriebliche Veränderungen müssen Sie dem Versicherungsunternehmen mitteilen. Beispiele: Einbruchdiebstahl-Versicherung: Aufstellen eines Baugerüstes, Entfernen der Alarmanlage; Feuer-Versicherung: Aufnahmen eines neuen Betriebszweiges mit Brandrisiko, Aufstellen von Heizspiralen in Trockenräumen.
Erfüllen Sie alle "Obliegenheiten"
Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die er vor Vertragsabschluss, während des Bestehens des Versicherungsvertrages und nach dem Schaden hat, und deren Verletzung i.d.R. den Totalverlust des Versicherungsschutzes bedeutet. Angaben zu den Obliegenheiten finden Sie in Ihrer Police.
Erstellen Sie einen Katastrophenplan
Ein Katastrophenplan enthält mindestens Namen, Anschriften, Telefon- und Faxnummern aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einem Schaden zu benachrichtigen sind sowie der Polizei, Feuerwehr und des Versicherers.
Geschäftsunterlagen sicher lagern
Lagern Sie so viel wie möglich an Geschäftsunterlagen an sicheren Orten aus, damit Sie im Schadensfall Ihren Verlust auch beweisen können.
Den Schaden so gering wie möglich halten
Verhalten Sie sich so, als wären Sie nicht versichert und tragen Sie zur Minderung des Schadens bei. Unterlassene Rettungsmaßnahmen führen möglicherweise zur völligen bzw. teilweisen Ablehnung von Ersatzansprüchen.
Quelle:
Bund versicherter Unternehmer e.V. BvU, Barbing 2002 (www)








Verhalten im Schadensfall