Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Verhalten im Schadensfall

Um die Schadensabwicklung mit der Versicherung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie bereits vor, aber auch nach dem Eintritt des Schadens bestimmte Verhaltensvorschriften beachten. Lesen Sie dazu zum Beispiel das Kleingedruckte Ihrer Police. Der Bund versicherter Unternehmer e. V. hat darüber hinaus einige Tipps zusammengestellt.

Überwachen Sie Ihre Versicherungspolicen

Prüfen Sie mindestens einmal jährlich Ihre Verträge, ob sie noch den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen.

Vermeiden sie Unterversicherung

Unterversicherung bedeutet, dass ein Schaden nur in Höhe der Versicherungssumme ersetzt wird, nicht aber in Höhe des tatsächlichen Wertes. Die richtige Ermittlung der Versicherungssummen macht immer wieder Schwierigkeiten. Sie müssen bei Sachversicherungen (Feuer, Betriebsunterbrechung, Einbruchdiebstahl) so vorgehen als müssten sie alles, was sich in Ihrem Betrieb befindet, am Schadenstag neu anschaffen.

Beachten Sie "Gefahrstandspflicht"

Die Beschreibung des versicherten Risikos und der Gefahrumstände ist wichtiger Bestandteil Ihres Vertrages und Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Betriebliche Veränderungen müssen Sie dem Versicherungsunternehmen mitteilen. Beispiele: Einbruchdiebstahl-Versicherung: Aufstellen eines Baugerüstes, Entfernen der Alarmanlage; Feuer-Versicherung: Aufnahmen eines neuen Betriebszweiges mit Brandrisiko, Aufstellen von Heizspiralen in Trockenräumen.

Erfüllen Sie alle "Obliegenheiten"

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die er vor Vertragsabschluss, während des Bestehens des Versicherungsvertrages und nach dem Schaden hat, und deren Verletzung i.d.R. den Totalverlust des Versicherungsschutzes bedeutet. Angaben zu den Obliegenheiten finden Sie in Ihrer Police.

Erstellen Sie einen Katastrophenplan

Ein Katastrophenplan enthält mindestens Namen, Anschriften, Telefon- und Faxnummern aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einem Schaden zu benachrichtigen sind sowie der Polizei, Feuerwehr und des Versicherers.

Geschäftsunterlagen sicher lagern

Lagern Sie so viel wie möglich an Geschäftsunterlagen an sicheren Orten aus, damit Sie im Schadensfall Ihren Verlust auch beweisen können.

Den Schaden so gering wie möglich halten

Verhalten Sie sich so, als wären Sie nicht versichert und tragen Sie zur Minderung des Schadens bei. Unterlassene Rettungsmaßnahmen führen möglicherweise zur völligen bzw. teilweisen Ablehnung von Ersatzansprüchen.

Quelle:
Bund versicherter Unternehmer e.V. BvU, Barbing 2002 (www)


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