Welche Versicherungen sind besonders wichtig?
Hierunter fallen alle Versicherungen, die Existenz bedrohende Risiken abdecken. Ein Existenz bedrohendes Risiko und akuter Versicherungsbedarf liegen vor, wenn denkbare Ereignisse finanzielle Folgen haben können, die aus eigenen finanziellen Mitteln nicht zu decken sind: z.B. Krankheit oder der dauerhafte Verlust der Arbeitskraft durch einen Unfall.
Krankenversicherung
Der Schritt in die berufliche Selbständigkeit muss der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet werden. Diese überprüft zunächst, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt. Dabei spielt unter anderem der zeitliche Rahmen aber auch die voraussichtliche Höhe der Einnahmen eine Rolle.
Üben Sie eine hauptberufliche Selbständigkeit aus, können Sie sich über ein privates Versicherungsunternehmen oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Pflegeversicherung folgt der gesetzlichen Krankenversicherung.
Krankentagegeld
Wer als Selbständiger vorübergehend arbeitsunfähig ist (z.B. wegen Krankheit), hat in dieser Zeit meist Einkommenseinbußen. Ein Krankentagegeld kann diese Einkommenseinbußen ausgleichen. Es kann über eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder privat beantragt werden. Vergleichen Sie die Anbieter! Es gibt erhebliche Preisunterschiede bei den Angeboten.
Erwerbsminderungsrente
Im Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsrente zahlt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann - unabhängig von seiner Qualifikation und seinem zuletzt ausgeübten Beruf.
Berufsunfähigkeits-Versicherung
In jedem Fall sollten Sie auch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) abschließen. Sie ist wichtiger als eine Unfallversicherung, denn die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit entstehen auf Grund von Krankheiten und nicht durch Unfälle. Bei einer Berufsunfähigkeits-Versicherung erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie Ihrem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können. Prüfen Sie, ob Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine separate Unfallversicherung vereinbaren wollen.
Unfall-Versicherung
Eine wichtige Ergänzung zu allen anderen Versicherungen ist die gesetzliche (Berufsgenossenschaft) und/oder private Unfall-Versicherung. Beide zahlen, wenn durch einen Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Unternehmerinnen und Unternehmer oder Freiberuflerinnen und Freiberufler sind in der Regel nicht pflichtversichert, jeder Unternehmer kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Wegeunfällen und beruflichen Unfällen, die private Unfallversicherung idealerweise 24 Stunden rundum für berufliche und private Unfälle. Die Prämien der verschiedenen Unfall-Versicherer schwanken um bis zu 300 Prozent. Zudem bezieht sich das Angebot vieler Versicherer nicht nur auf die Absicherung der Arbeitskraft, sondern häufig auch auf weniger wichtige Leistungen wie z.B. Unfall-Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld etc. Auch hier gilt: Lassen Sie sich beraten.
Lebensversicherungen
Vergessen Sie keinesfalls die Absicherung von Hinterbliebenen durch Lebensversicherungen. Zur finanziellen Absicherung der Familie für den Fall eines vorzeitigen Todes des Familienernährers eignet sich am besten eine Risiko-Lebensversicherung. Sie wird fällig im Fall des Todes des Versicherten. Höhe und Dauer des Versicherungsschutzes sind individuell vereinbar. Eine wichtige Ergänzung kann der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sein. Die zusätzliche Beitragsbelastung bei derartigen Verträgen hält sich in Grenzen.
Altersvorsorge
Selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer sollten auch rechtzeitig den Aufbau ihrer Altersversorgung planen. Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die man sich in der Zeit als Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten. Selbständige Freiberufler und Gewerbetreibende können auch weiterhin Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund abführen. Für sie gelten die Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte. Sie betragen monatlich 78,40 Euro (West und Ost in 2012). Für einige selbständig Tätige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. (siehe externen Link: BMJ SGB VI § 2)
Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für den Selbständigen normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie daher für weitere Rücklagen sorgen: durch Geldanlagen wie Sparverträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz, Kapital bildende Lebensversicherungen oder eine private Rentenversicherung.








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