Diese Steuerarten sollten Sie kennen:
Umsatz- bzw. Vorsteuer
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer
Vertiefende Informationen zu den einzelnen Steuerarten finden Sie auch rechts in der Navigation.
Kennen sollten Sie darüber hinaus auch die sog. Kleinunternehmerregelung, die eine besondere Regelung zur Erhebung der Umsatzsteuer enthält. Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie sich mit den genannten Steuerarten und -regelungen etwas vertraut gemacht haben, müssten Sie nun auch wissen, welche Steuern für Ihr konkretes Vorhaben gelten. Dies hängt davon ab,
wie groß Ihr Unternehmen ist.
für welche Rechtsform Sie sich entschieden haben.
ob Sie Gewerbetreibender sind oder ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen gehört.
Übrigens: Es gibt grundsätzlich keine steuerlichen Vergünstigungen speziell für Existenzgründerinnen und -gründer. Zu beachten ist die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten beiden Kalenderjahren (ausgenommen sind die sog. Kleinunternehmer).
Beratung
Gründerinnen und Gründer sollten bereits vor der Eröffnung Ihres Unternehmens einen Steuerberater zu Rate ziehen. Er hilft Fehler zu vermeiden und erleichtert die Arbeit. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich dadurch besser auf ihr unternehmerischen Aufgaben konzentrieren.
Übrigens: Auch das Finanzamt hilft bei der Klärung steuerlicher Fragen. Es kann allerdings keine tiefgehende individuelle Beratung vergleichbar zu einem Steuerberater leisten. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft muss außerdem eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden.








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