Die Standardisierung der Einnahmenüberschussrechung durch den Vordruck "EÜR" soll für Steuerpflichtige, Steuerberater und Finanzverwaltung eine Hilfe darstellen. In vielen Fällen reichen einige wenige Angaben aus, um den Einnahmenüberschuss korrekt zu erklären. Es müssen also keineswegs alle Punkte des Vordrucks ausgefüllt werden. Das Formular für die EÜR Einnahmenübersschussrechnung finden Sie im Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen unter „Einkommensteuer“.
Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Unternehmer, die ihren Gewinn durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln (§ 4 Abs. 3 EstG), müssen dafür einen amtlich vorgeschriebenem Vordruck nutzen (siehe Download).








Einnahmen-Überschuss- Rechnung (EÜR)