Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Lohnsteuer

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie vom Lohn bzw. Gehalt Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Lohnsteuer ermitteln Sie mit Hilfe der Lohnsteuertabellen und den Daten der Lohnsteuerkarte Ihres Mitarbeiters. Lohnsteuertabellen erhalten Sie im Buchhandel.

Übrigens: Für Unternehmen ist die elektronische Lohnsteuer-Anmeldung Pflicht. Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck finden Sie unter www.elster.de (www).


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