Körperschaftsteuer ans Finanzamt abführen
Körperschaftsteuer müssen Sie pro Vierteljahr an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung erfolgt mit Ihrer Körperschaftsteuer-Erklärung nach Ablauf des Kalenderjahres.
"Verdeckte Gewinnausschüttungen"
Vorsicht bei überhöhten Zahlungen an Gesellschafter Ihres Unternehmens (z.B. Gehalt, Nutzungsvergütung, Sachleistung). Das Finanzamt könnte diese als so genannte verdeckte Gewinnausschüttungen bewerten. Zahlungen gelten als überhöht, wenn Sie nicht in gleicher Art und Höhe an einen Fremden geleistet worden wären. Diese Zahlungen kann das Finanzamt (teilweise) dem zu versteuernden Einkommen der Körperschaft zurechnen. Das erhöht Ihre Körperschaftsteuer.








Körperschaftsteuer