Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Gewerbesteuer müssen Sie bezahlen, wenn Sie ein Gewerbe betreiben: wenn Sie also Unternehmerin oder Unternehmer insbesondere in Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Industrie sind. Freie Berufe und Landwirte gelten in der Regel nicht als Gewerbetreibende. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben. Die letztendliche Höhe wird von diesen auch selbst festgesetzt.

Gewerbesteuer je nach Standort

Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes, wobei natürliche Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen können. Dieser ist Grundlage für die Steuerberechnungen. Das Ergebnis dieser Berechnungen multiplizieren die Gemeinden schließlich mit einem eigenen Prozentsatz (Hebesatz). Dieser variiert je nach Standort. Nicht selten gelten daher selbst für unmittelbar benachbarte Standorte deutlich unterschiedliche Konditionen. Durch die Wahl des Standortes können Sie also jährlich mehrere tausend Euro sparen.

Gewerbesteuer abführen

Gewerbesteuer müssen Sie pro Quartal an i.d.R. Ihre Gemeinde vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer erfolgt mit Ihrer Gewerbesteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres. Die Gewerbesteuererklärung geben Sie bei Ihrem Finanzamt ab. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und informiert die Gemeinde. Von der Gemeinde erhalten Sie dann den Gewerbesteuerbescheid.

Hinweis:
Die Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgesetzt werden.


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