Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Der Status "Kaufmann"

Die meisten Gewerbetreibenden zählen zu den Kaufleuten. Sie müssen ihr kaufmännisch geführtes Unternehmen im Handelsregister eintragen. Rechtliche Grundlage für ihre geschäftliche Tätigkeit ist das Handelsgesetzbuch (HGB).

Wer ist Kaufmann bzw. Kauffrau?
Ob Sie Kaufmann bzw. Kauffrau sind hängt von zwei Dingen ab:

1. dem Umfang Ihres Unternehmens
Das Handelsgesetzbuch legt fest: "Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert"
(§ 1 HGB).

Wenn Sie also davon ausgehen können, dass Ihr Einzelunternehmen oder Ihre GbR beispielsweise einen für Ihre Branche üblichen Umsatz erzielen wird, über eine verhältnismäßig umfangreiche Anzahl von Geschäftskontakten verfügen, Personal beschäftigen und/oder bilanzierungspflichtig sein wird, gehören Sie zu den Kaufleuten und müssen Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen.

Wird bei einer GbR festgestellt, dass sie handelsregisterpflichtig ist, wird sie automatisch zur OHG und muss auf jeden Fall ins Handelsregister eingetragen werden (Ausnahme: Freiberufler-GbR).
Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, erhalten den Zusatz "eingetragener Kaufmann" (e.K. oder e.Kfm.).

Tipp: Bei den aufgeführten Kriterien handelt es sich nur um Beispiele. Entscheidend ist das Gesamtbild. Bitte lassen Sie sich auf alle Fälle von Ihrer zuständigen Kammer beraten.

2. der Rechtsform Ihres Unternehmens
Unabhängig vom Umfang Ihres Unternehmens, entscheidet auch dessen Rechtsform darüber, ob Sie zu den Kaufleuten gehören oder nicht.

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, GmbH & Co. KG) sind auf jeden Fall nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und werden immer in das Handelsregister eingetragen.

Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) müssen ebenfalls immer in das Handelsregister eingetragen werden.

Alle wichtigen Vorgaben für Kaufleute stehen im Handelsgesetzbuch (HGB). Danach sind sie z.B. verpflichtet,

  • Handelsbücher zu führen,
  • Inventuren und Bilanzen aufzustellen,
  • Namen (die Firma), Sitz und Registernummer des Unternehmens auf Geschäftsbriefe aufzunehmen.

Wer ist kein Kaufmann bzw. keine Kauffrau?

1. Freiberufler
(Einzelunternehmen, Partnerschaftsgesellschaft oder GbR) gehören nicht zu den Kaufleuten. Sie werden nicht im Handelsregister eingetragen. Rechtliche Grundlage für sie ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie berufsrechtliche Bestimmungen.

2. Kleingewerbetreibende
(Einzelunternehmen oder GbR), deren geschäftliche Tätigkeit einfach organisiert und deren Geschäftsumfang überschaubar ist. Sie müssen keine doppelte Buchführung betreiben und sind nicht bilanzierungspflichtig.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter
Gründungsarten - Kleingründungen.

Hinweis: Kleingewerbetreibende können sich auf Wunsch ins Handelsregister eintragen und dadurch den "Kaufmannsstatus" mit allen damit verbundenen Rechts und Pflichten erlangen. Über die Vor- und Nachteile kaufmännisch geführter Betriebe informieren Sie sich bitte bei Ihrer Kammer.


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