Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Die Kleine AG ist eine Gesellschaft mit einer kleinen Zahl von Aktionären, die für die finanzielle Grundausstattung sorgen.

Gründung
Existenzgründer haben die Möglichkeit, als alleiniger Aktionär und Vorstand eine kleine AG allein zu gründen. Sie benötigen jedoch zusätzlich drei Aufsichtsräte. Ein Mindestkapital von 50.000 Euro ist vorgeschrieben. Sie können weitere Anleger an Ihrem Vorhaben durch die Ausgabe von Aktien oder durch die Aufnahme von Kunden als Gesellschafter beteiligen.

Unternehmensführung
Bis 500 Mitarbeiter ist keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorgesehen. Die Aktien der Kleinen AG werden nicht an der Börse gehandelt.

Haftung
Die Haftung der Kleinen AG gegenüber Vertragspartnern ist beschränkt bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens.


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