Gründung
Eine GmbH & Co. KG kann von ein oder mehreren Komplementären und Kommanditisten gegründet werden. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Mindestkapital von 25.000 Euro (auch Sachwerte) für die GmbH ist notwendig.
Beschränkte Haftung zusätzliches Eigenkapital.
Unternehmensführung
Die jeweiligen Entscheidungsbefugnisse und auch die Verteilung der Gewinne und Verluste hängen von der Höhe der Vermögenseinlage der GmbH (Komplementärin) und der jeweiligen Kommanditisten ab.
Haftung
Die Haftung der Gesellschaft gegenüber Geschäftspartnern entspricht der Höhe der Kapitaleinlagen, die ihre Gesellschafter insgesamt geleistet haben, mindestens 25.000 Euro (auch Sachwerte). Kommanditisten haften nur in der Höhe ihrer Einlagen.
Aber: Kreditgeber verlangen in der Regel bei der Aufnahme von Krediten private Sicherheiten. Auch müssen sich die Gesellschafter häufig für die Rückzahlung der von der GmbH aufgenommenen Kredite verbürgen und haften dadurch mit ihrem Privatvermögen.








GmbH & Co. KG